Krankenpflegedienst
Zur Anmeldung zum ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung (Z1) müssen Sie einen einmonatigen Krankenpflegedienst nachweisen, welcher in einem Krankenhaus durchgeführt werden muss. Ein Dienst in einer reinen Pflegeeinrichtung wird nicht anerkannt, darüber hinaus muss auch eine pflegerische Tätigkeit bescheinigt werden. Das Fahren von Patienten wird nicht angerechnet.
Wenn Sie einen solchen Krankenpflegedienst im Ausland absolviert haben oder absolvieren wollen, melden Sie sich rechtzeitig beim Landesprüfungsamt (LPA), um eine Anerkennung zu erreichen. Leider ist es schon vorgekommen, dass ein solcher Dienst nicht anerkannt wurde, aber nicht mehr ausreichend Zeit bestand, einen erneuten Dienst durchzuführen. Somit setzen Sie sich rechtzeitig mit dem LPA in Verbindung bzw. leisten den Dienst nach dem zweiten Semester ab, um noch Spielraum für eine etwaige Wiederholung zu haben.
Auf den Krankenpflegedienst sind anzurechnen:
- eine krankenpflegerische Tätigkeit im Sanitätsdienst der Bundeswehr oder in vergleichbaren Einrichtungen
- eine krankenpflegerische Tätigkeit im Rahmen eines freiwilligen sozialen Jahres nach dem Gesetz zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres oder nach dem Jugendfreiwilligendienstegesetz
- eine krankenpflegerische Tätigkeit im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz
- eine krankenpflegerische Tätigkeit im Rahmen eines Zivildienstes nach dem Zivildienstgesetz
- eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung
- als Entbindungspfleger oder Hebamme
- als Rettungsassistent oder Rettungsassistentin
- als Notfallsanitäter oder Notfallsanitäterin
- in der Gesundheits- und Krankenpflege
- in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege
- in der Altenpflege
- ls Pflegefachmann oder Pflegefachfrau
- eine erfolgreich abgeschlossene landesrechtlich geregelte Ausbildung von mindestens einjähriger Dauer in der Krankenpflegehilfe oder in der Altenpflegehilfe
Link zum Landesprüfungsamt
Auf der Seite des Landesprüfungsamts (LPA) finden Sie im Dropdownmenü unter Zahnmedizin >> Formulare/Anträge >> Formular Zeugnis Pflegedienst (Zahnheilkunde) das entsprechende Formular, mit dem Sie Ihren Krankenpflegedienst nachweisen müssen. Auch finden Sie dort ein Merkblatt des LPA, welches auf die Anforderungen des Krankenpflegedienstes genau eingeht. Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen haben, kontaktieren Sie das LPA direkt.