Neue ZApprO
Neue Approbationsordnung für die Zahnmedizin
Am 28. Juni 2019 hat der Bundesrat die Novellierung der seit 1955 geltenden Approbationsordnung für Zahnmedizin (ZÄPrO in der Ausfertigung vom 26.01.1955) beschlossen. Die neue ZApprO wird am 1. Oktober 2020 in Kraft treten und die derzeit geltende ZÄPrO außer Kraft setzen.
Die neue ZApprO unterteilt das Studium in drei, statt wie bisher zwei, Abschnitte. Der erste Abschnitt umspannt das 1. bis 4. Semester und wird mit dem Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung abgeschlossen. Dieser erste Abschnitt umfasst eine mündliche Prüfung in den sieben Fächern Physik, Chemie, Biologie, Biochemie und Molekularbiologie, mikroskopische und makroskopische Anatomie, Physiologie und zahnmedizinische Propädeutik.
Der zweite Abschnitt beinhaltet das 5. und 6. Semester und vermittelt eine praktische und theoretische präklinische Ausbildung am Phantom. Der zweite Abschnitt wird mit Prüfungen im Fach Zahnärztliche Prothetik, Kieferorthopäde, Oralchirurige sowie der Fächergruppe der Zahnerhaltung (Endodontologie, Kinderzahnheilkunde, Parodontologie und Zahnhartsubstanzlehre, Prävention und Restauration) abgeschlossen.
Der dritte Abschnitt umfasst das 7. bis 10. Semester und ähnelt in weiten Teilen der bereits am ZZMK seit 20 Jahren gelebten Unterrichtskultur der Integrierten Kurse. Neben einer schriftlichen Prüfung in 14 vornehmlich medizinisch ausgerichteten Fächern werden am Ende des dritten Abschnitts auch münlich-praktische Prüfungen in den Fächern der Zahnärztlichen Prothetik, der Kieferorthopäde, der Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten, der Oralchirurige, der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, der Zahnärztlichen Radiologie und der Fächergruppe Zahnerhaltung (Endodontologie, Kinderzahnheilkunde, Parodontologie und Zahnhartsubstanzlehre, Prävention und Restauration) abgehalten.
Am Standort in Greifswald haben wir uns bereits im September 2020 in einer fächerübergreifenden Arbeitsgruppe die Umsetzung der ZApprO geplant, so dass wir bereits im November 2020 einen ausgearbeiteten Stundenplan für die jeweiligen Semester als auch eine Studienordnung ausgearbeitet haben. Bereits zu diesem Zeitpunkt war allen Beteiligten klar, dass eine Umsetzung zum 1. Oktober 2020 eine große Kraftanstrengung bedeuten würde.
Aufgrund der SARS-Cov2-Pandemie wurde der Lehrbetrieb des Sommersemesters 2020 durcheinander gebracht, dass eine weitere Ausarbeitung, Umsetzung und Organisation der ZApprO bundesweit nicht zusätzlich durchführbar war. Mit dem "Zweiten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" wurde die Einführung der ZApprO entsprechend neu geregelt: Sie tritt zwar mit dem 1. Oktober 2020 offiziell in Kraft und löst die bisherige ZÄPrO ab, doch werden die Übergangsregelungen der §§ 133 und 134 um ein Jahr in die Zukunft verschoben. Somit ist die Immatrikulation nach neuer umgesetzter ZApprO erst ab dem 1. Oktober 2021 möglich.
Z1 – Erster Abschnitt der zahnärztlichen Prüfung
Für die Anmeldung zum Z1 müssen Sie folgendes zusätzlich zum Perso, Abizeugnis, Studienbuch und Bescheinigung über die Teilnahme an Veranstaltungen nachweisen:
- Erste Hilfe Nachweis ($ 13 ZApprO)
- 4 Wochen Krankenpflegedienst (§ 14 ZApprO)
Auf dieser Seite halten wir Sie über den Fortschritt unserer Umsetzung der ZApprO weiter auf dem Laufenden.