Kenntnisprüfung nach ZApprO

Wird die zahnärztliche Ausbildung in einem Nicht-EU-Land absolviert und die Gleichwertigkeit der Ausbildung nicht gegeben ist oder nur mit unangemessenen Aufwand feststellbar ist, muss für die Erteilung der Approbation in Deutschland ein gleichwertiger Kenntnisstand nachgewiesen werden. Dies dient der Gewährleistung des Patientenschutzes und der qualitätsorientierten Ausübung des Zahnarztberufs.

Dieser Nachweis wird durch das Ablegen einer Prüfung, der Kenntnisprüfung, erbracht.

Verfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit des Kenntnisstandes werden in der Regel in dem Bundesland beendet, in dem sie begonnen wurden, auch wenn ein Wohnortwechsel erfolgt ist.

Auch für Antragsteller mit Ausbildungsnachweisen aus EU-Staaten kann die Approbation als Zahnarzt erst erteilt werden, wenn die Gleichwertigkeit des Kenntnisstandes nachgewiesen ist. Für diese findet dann gegebenenfalls eine Eignungsprüfung statt.

Die Kenntnisprüfung beinhaltet einen schrifltichen, einen mündlichen und einen praktischen Abschnitt (am Phantom) und findet in der Universitätsmedizin Greifswald, Zentrum für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde statt.

Die Kenntnisprüfung wird von einer Prüfungskommission abgenommen, die aus dem Vorsitzenden und zwei weiteren Mitgliedern besteht.

Die Kenntnisprüfung wird zweimal im Jahr angeboten und findet in der Universitätsmedizin Greifswald, Zentrum für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde statt. Die genauen Termine finden Sie hier.

Vor der Kenntnisprüfung muss eine Fachsprachenprüfung für Zahnärzte erfolgreich absolviert sein. Weitere Informationen zu dem Thema finden Sie auf den Seiten der Zahnärztekammer MV. Über diesen Link können Sie sich direkt für die Fachsprachenprüfung anmelden.

Durchführung der Kenntnisprüfung

Die Prüfung ist beim Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V, Landesprüfungsamt für Heilberufe, zu beantragen. Ein erstes Anmeldeformular finden Sie auf den Seiten der Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern.

Sie wird in Form einer Prüfung in deutscher Sprache vor einer Prüfungskommission der Zahnärztekammer des Landes Mecklenburg-Vorpommern abgelegt. Aus diesem Grund erhalten Sie die Termine und die Einladung zur Prüfung von der Zahnärztekammer und müssen die Gebühren dort entrichten.

Verfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit des Kenntnisstandes werden in der Regel in dem Bundesland beendet, in dem sie begonnen wurden, auch wenn ein Wohnortwechsel erfolgt ist.

Die Kenntnisprüfung bezieht sich auf den Inhalt der staatlichen Abschlussprüfung für Zahnärzte.

Aktuelle Hinweise zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse finden Sie auf den Seiten des Lagus (Akademische Berufe > Kenntnisprüfung).